Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz
Der Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz befasst sich mit der Modernisierung und digitalen Transformation von Prozessen in der Berliner Verwaltung. Er begleitet die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes, dessen Ziel es ist, die Verwaltungsverfahren und -strukturen aller Verwaltungsebenen unter Nutzung der Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik auf eine sichere und nutzungsfreundliche Durchführung umzustellen. Als Querschnittsmaterie spielt die Digitalisierung zudem eine wesentliche Rolle in einer Vielzahl von Lebensbereichen – beispielhaft genannt seien die Digitale Infrastruktur, die Berliner Justiz samt elektronischer Akte, der Bildungs- und Schulbereich, die Digitalwirtschaft und das Gesundheitswesen.
Im Bereich des Datenschutzes befasst der Ausschuss sich unter anderem mit dem Regelungsgehalt des Berliner Datenschutzgesetzes sowie weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen betreffen. Ausgangspunkt ist dabei das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Daneben beschäftigt sich der Ausschuss mit Fragen der Informationsfreiheit und IT-Sicherheit.
Schließlich nimmt der Ausschuss die verfassungsrechtlich gebotene parlamentarische Kontrolle über Maßnahmen wahr, durch die die in Art. 13 Grundgesetz festgeschriebene Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt wird. Hierbei kann es sich um Wohnungsdurchsuchungen, Online-Durchsuchungen oder Wohnraumüberwachungen unter Einsatz technischer Mittel handeln. Die Zulässigkeit und Ausgestaltung solcher Maßnahmen unterliegt engen Voraussetzungen. Gemäß Art. 13 Abs. 6 Grundgesetz und § 25 Abs. 10 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin erstattet der Senat dem Abgeordnetenhaus jährlich Bericht über die getroffenen Maßnahmen, die den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen zur Verfolgung von Straftaten sowie zur Gefahrenabwehr betreffen.
Mehr Informationen zum Ausschuss gibt es auf der Seite des Abgeordnetenhauses.