Unterausschuss Vermögensverwaltung
Der Unterausschuss Vermögensverwaltung befasst sich mit den Grundstücksgeschäften des Landes Berlin, die vom Senat unter bestimmten Voraussetzungen nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses getätigt werden dürfen. Er beschließt Empfehlungen an den Hauptausschuss und kann zur weiteren Beratung der ihm überwiesenen Vorgänge Informationen und Berichte von Senats- oder Bezirksverwaltungen anfordern. Der Unterausschusses tagt nichtöffentlich.
Mehr Informationen zum Ausschuss gibt es auf der Seite des Abgeordnetenhauses.