Berlin bekommt einen Mietendeckel
Grafik: Grüne Fraktion Berlin
Heute wurde der Berliner Mietendeckel beschlossen. Mit diesem Gesetz schafft Rot-Rot-Grün in Berlin ein Novum, um Mieter*innen vor zu hohen Mieten zu schützen. Rund 1,5 Millionen Haushalte werden von diesem Gesetz profitieren. Das ist bitter nötig, denn für viele Berlinner*innen ist es jetzt schon ein existenzielles Problem, die monatliche Miete aufzubringen. Dramatisch wird es, wenn Familien mehr Wohnraum benötigen, weil es viel zu wenig bezahlbare Wohnungen auf dem Berliner Mietmarkt gibt. Das wollen wir als Bündnis 90/Die Grünen Berlin nicht mehr zulassen. Die Einführung eines Berliner Mietendeckels ist deshalb eines unserer wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislatur.
Der Berliner Mietendeckel konkret:
- Die Mieten in Berlin werden für die nächsten fünf Jahre eingefroren.
- Überhöhte Mieten, die 20 Prozent über der Mietobergrenze in der Tabelle liegen, können neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes abgesenkt werden. Dabei werden Zu- und Abschläge für einfache Lage (-28 Cent), mittlere Lage (-9 Cent) und gute Lage (+74 Cent) berücksichtigt. So gehen wir effektiv gegen Wucher vor.
- Als Grundlage gilt die Miettabelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die auf Basis des Mietspiegels 2013 errechnet wurde.
- Damit faire und gemeinwohlorientierte Vermieter*innen wie etwa Genossenschaften nicht bestraft werden, wird es die Möglichkeit geben, ab 2022 die Mieten moderat anzupassen. Auch hier darf die Miete aber nicht um mehr als 1,3 Prozent jährlich steigen – und zwar nur dann, wenn sie unterhalb der Mietobergrenze liegt.
- Für die für den Klimaschutz dringend nötigen energetischen Modernisierungen haben wir erreicht, dass 1 Euro auf die Miete umgelegt werden kann. Das gilt aber nur für Maßnahmen, die auch wirklich das Klima schützen. Hierfür werden wir eine Positivliste mit entsprechenden Maßnahmen erarbeiten. Auch in diesen Fällen dürfen die Kosten aber nur umgelegt werden, wenn die Ausgangsmiete unterhalb der jeweiligen Mietobergrenze liegt. Für darüberhinausgehende ökologische Sanierungskosten werden wir Förderprogramme zur Verfügung stellen und so die Mieter*innen unterstützen.
- Damit es beim dringend benötigten Neubau weiter vorangeht, sind Erstvermietungen von Neubauten nicht vom Mietendeckel betroffen. Gleichzeitig schreiben wir mit dem Berliner Modell 30 Prozent Sozialwohnraum bei Neubauten vor. So stellen wir sicher, dass auch hier bezahlbare Mieten angeboten werden.
- Bei Neuvermietungen darf entweder die Vormiete oder – falls diese zu hoch angesetzt war – die maximale Mietobergrenze aus der Miettabelle verlangt werden. So verhindern wir, dass gerade Neuvermietungen zu sprunghaften Anstiegen der Mieten führen und verschaffen den Wohnungssuchenden wieder eine stärkere Ausgangslage.
- Wir stellen sicher, dass der Mietendeckel auch nach Ablauf der fünf Jahre keine negativen Auswirkungen auf den Mietmarkt hat. Auf Druck von uns Grünen werden wir ein Mietkataster einführen, in dem wir alle Mieten sammeln. Damit sind wir gut vorbereitet, um in fünf Jahren anhand dieses Mietkatasters Mieterhöhungen einzuschränken. Außerdem gelten natürlich auch alle anderen mieten- und baupolitischen Instrumente weiterhin parallel zum Mietengesetz. Eine plötzliche Mieterhöhung um 40 Prozent ist jetzt nicht möglich – und wird es auch dann nicht sein.