Beschluss: Berliner Klimaschutz: heute mutig – aus Verantwortung für morgen
Auf unserer Sommerklausur in Prag haben wir am 2. August 2019 folgenden Beschluss gefasst. (PDF)
Die Folgen der menschengemachten Klimakrise sind weltweit immer stärker spürbar. Verheerende Stürme, Dürren und Überschwemmungen nehmen an Häufigkeit und Intensität zu. Die Betroffenen sterben oder verlieren ihr Zuhause, politische Krisen und Konflikte gewinnen an Schärfe. Besonders hart trifft es die ärmsten Menschen im globalen Süden. Doch auch in Berlin sind die Auswirkungen der Klimakrise genauso offenkundig wie drastisch: Die Sommermonate 2018 waren die heißesten, die wir je hatten; mit Temperaturen und einer Dürreperiode, die Menschen, Tieren und Pflanzen in der Stadt gleichermaßen zu schaffen gemacht haben. Und auch der diesjährige Sommer zeigt, dass der „Klimanotstand“ längst Realität ist. Anstatt die Fakten zu ignorieren, müssen wir deutlich mehr für den Klimaschutz tun. Und das gerade auch in Metropolen wie Berlin. Es sind die großen Städte, die beispielhaft im Kampf gegen die Klimakrise vorangehen müssen – auch damit seine Folgen soweit wie noch möglich beherrschbar bleiben. Wir haben in Berlin einen Konsens der demokratischen Parteien, dass wir die Ziele des Pariser Klima-Abkommens einhalten und städtischen Klimaschutz voranbringen wollen. Hierzu brauchen wir Maßnahmen, die schnell wirken und ebenso radikal wie vernünftig sind. In der ersten Hälfte der Legislatur haben wir die Grundlagen gelegt – doch wir dürfen nicht aufhören mutig zu sein. Denn wir stehen heute in der Verantwortung dafür, was morgen geschieht und wie die Zukunft des Planeten aussieht.
Berlin geht im Kampf gegen die Klimakrise voran…
Seit unserem Bestehen haben wir Grünen den Kampf gegen die Klimakrise ins Zentrum unserer Politik gestellt. Gerade in Berlin setzen wir uns in der rot-rot-grünen Koalition von Beginn an für einen konsequenten und ambitionierten Klimaschutz ein: Berlin will als erstes Bundesland bis spätestens 2030 vollständig aus der Kohleverstromung aussteigen. Mit dem neuen Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) haben wir uns auf den Weg zu einer klimaneutralen Stadt gemacht. Durch das deutschlandweit erste Mobilitätsgesetz wurde die Grundlage für die urbane Verkehrswende gelegt: Bus, Bahn und Rad haben in der Verkehrsplanung nun grundsätzlich Vorrang vor dem Auto. Dank unseres neuen Nahverkehrsplans werden in den nächsten Jahren rund 30 Milliarden Euro in den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs investiert – so wird beispielsweise die gesamte Busflotte der BVG in zehn Jahren emissionsfrei unterwegs sein. Und mit dem von uns vorangetriebenen Ausbau der Stadtwerke nimmt endlich auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Hauptstadt an Fahrt auf. Gleichzeitig hat Berlin damit begonnen, den bereits unumkehrbaren Auswirkungen der globalen Erwärmung auf das Stadtklima etwas entgegen zu setzen: Mit den BEK-Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Einrichtung von Trinkbrunnen in der ganzen Stadt, zusätzlichen Mitteln für die Grünpflege und die Berliner Straßenbäume, der Gründung einer Regenwasseragentur oder unserem „1.000 Grüne Dächer-Programm“. Doch all ist erst der Beginn auf unserem Weg zur klimaneutralen und zur klimaangepassten Stadt.
…und muss beim Klimaschutz trotzdem eine Schippe drauflegen
Es lässt sich heute noch nicht mit Sicherheit sagen, ob das Berliner Klimaschutzziel, bis 2020 40 Prozent der CO2-Emissionen gegenüber 1990 einzusparen, erreicht werden kann. Klar ist nur: Berlin ist keine Insel. Für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik braucht es nationale, europäische und internationale Rahmenbedingungen, die eine schnelle Klimaneutralität für eine Stadt wie Berlin unterstützen. Diese bleiben jedoch weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Es wird umso schwerer, die Berliner Klimaschutzziele zu erreichen, wenn die Bundesregierung das Pariser Klimaabkommen in Deutschland nicht tatkräftig umsetzt. Wir brauchen auf Bundesebene neben einem raschen Kohleausstieg, eine nachhaltige Verkehrswende, eine faire Wärmewende und eine Agrarwende hin zu einer Landwirtschaft, die ohne Massentierhaltung und mit regionaler und ökologischer Lebensmittelproduktion einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Neuere Studien weisen darauf hin, dass Deutschland nicht erst 2050, sondern eigentlich bis 2035 klimaneutral werden müsste, wenn es seine internationalen Verpflichtungen einhalten will. Dieser eklatante Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit, zwischen der Rhetorik der Großen Koalition und ihrer konkreten Politik, ist einer der Gründe, warum die neuen klimapolitischen Bewegungen wie „Fridays for Future“ oder „Extinction Rebellion“ auch Deutschland massiv kritisieren. Ihre zumeist jugendlichen Protagonist*innen führen uns, der breiten Öffentlichkeit und den Parteien, zu Recht unsere Verantwortung vor Augen. Sie bestärken uns Grüne im Kampf gegen die Klimakrise und fordern uns zugleich heraus. Und sie sind für uns Anlass, unsere eigene Klimapolitik und die Vereinbarungen innerhalb der rot-rot-grünen Koalition auf den Prüfstand zu stellen.
Der Beitrag Berlins ist wichtig, um Modelle zu etablieren, wie ambitionierter Klimaschutz in einer Metropole gelingen kann. Effektiver Klimaschutz ist dabei immer konkret – aber in den seltensten Fällen politisch bequem, für die öffentliche Hand kostenlos oder gar allseits populär. Deshalb braucht es als Berliner Antwort auf die Klimakrise und zur Erfüllung unserer gemeinsamen Ziele zusätzliche Instrumente sowie eine Beschleunigung und Ergänzung von bereits eingeleiteten Maßnahmen in der Energie-, Umwelt- und Verkehrspolitik. Dafür schlagen wir vor:
1. Die Berliner Klimaziele an den Klimanotstand anpassen
Wir erkennen den Klimanotstand an und werden den gesetzlichen Rahmen an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und ein Klima-Controlling für alle Politikbereiche verankern.
Wir werden das Berliner Energiewendegesetz novellieren. Die Ziele des Pariser Abkommens müssen ohnehin aufgenommen werden, indem das Einsparziel von -85 % gegenüber 1990 auf -95 % angehoben wird. Dabei müssen wir auch diskutieren, inwiefern wir als Bundesland schon früher dieses Ziel erreichen müssen oder sogar „Netto-Null“ Emissionen erreichen können. Dazu und im Rahmen der Fortschreibung des BEK werden wir zusammen mit der Wissenschaft untersuchen, was für ein „klimaneutrales Berlin 2035“ an Maßnahmen nötig ist. Nur wenn wir vom Ziel her denken, können wir in der Stadt gemeinsam um den besten Weg streiten.
Mittels einer breiten Beteiligung werden wir die Berliner Zivilgesellschaft einladen, ihre Ideen und Bedenken in diesen ambitionierten Prozess einzubringen. In diesem Rahmen wird die Grünen-Fraktion im kommenden Jahr eine Konferenz „Klimaneutrales Berlin“ ausrichten, in der wir die Zivilgesellschaft einladen, um mit uns Vorschläge zu diskutieren, die ein klimaneutrales Berlin mit Blick auf 2035 möglich machen.
2. Klimafreundlich heizen: Berliner Erneuerbare-Wärme-Gesetz einführen
Rund die Hälfte aller klimaschädlichen Emissionen in Berlin gehen auf den Energieverbrauch in bestehenden Gebäuden zurück. Deren energetische Ertüchtigung stellt somit das wichtigste Handlungsfeld für die Einsparung von CO2 dar. Die bisher bestehenden niedrigen Sanierungsraten müssen dringend erhöht werden – aber ohne die sozialen Probleme zu verschärfen. Hier ist vor allem die Bundesregierung gefragt. Denn solange das Bundesmietrecht zulässt, dass es zu überteuerten, oft für den Klimaschutz wenig hilfreichen Maßnahmen kommt und die vollen Modernisierungskosten alleine durch die Mieter*innen zu tragen sind, wird es zu Verdrängung kommen.
Wir setzen uns für eine sozial-ökologische Sanierung des Gebäudebestandes ein, die dem Mieter- und dem Klimaschutz gerecht wird. Dafür muss die Bundesregierung ein Konzept für eine neue sozial gerechte Modernisierungsumlage liefern, die insbesondere klimaschützende Maßnahmen statt Missbrauch und Verdrängung fördert. Das Konzept des Berliner Mietervereins zum Berliner Mietendeckel geht in die richtige Richtung, weil es nur Aufschläge für sinnvolle Maßnahmen hinsichtlich energetischer Sanierung erlaubt.
Die Angemessenheit der Höhe muss jedoch kritisch hinterfragt werden und die Aufschläge sollten gestaffelt nach Einkommen ausgestaltet werden. Die Energiewende im Gebäudebereich kann nur gelingen, wenn der Staat sich am notwendigen Umbau angemessen beteiligt und eine entsprechende Förderung anbietet. Um die Kosten für die Mieter*innen wie für die Vermieter*innen zusätzlich abzufedern, wollen wir die Förderung für energetische Sanierungen deutlich verbessern und aufstocken.
Zudem wollen wir eine kostenfreie Beratungsstelle für Mieter*innen wie für Vermieter*innen einführen. Mit Blick auf die öffentlichen Gebäude müssen wir sicherstellen, dass die im Haushalt bereitgestellten Mittel für die energetische Sanierung auch zügig abfließen, um so einen Beitrag zu unseren Klimaschutzzielen leisten zu können. Insgesamt brauchen wir einen Mix aus Förderung und Ordnungsrecht, um für eine faire Verteilung der Lasten sowie für eine deutliche Erhöhung der Sanierungen sorgen zu können.
Mit Blick auf die Wärmeversorgung der Gebäude in Berlin wollen wir stärker in erneuerbare Wärme investieren. Dazu werden wir nach dem Beispiel Baden-Württembergs ein eigenes Berliner Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) einführen. Demzufolge soll künftig jedes Gebäude, bei dem ohnehin die Heizungsanlage ausgetauscht wird, seinen jährlichen Wärmeenergiebedarf zu einem Mindestanteil durch erneuerbare Energien decken. Dabei können zum Beispiel Solarthermie, Wärmepumpen oder Fernwärme aus Erneuerbaren Energien zum Tragen kommen.
Wir wollen prüfen, inwiefern sozial-ökologische Sanierungsfahrpläne als zulässige Ersatzmaßnahmen in Frage kommen und somit auch Anreize für faire und bezahlbare energetische Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel mittels „Contracting“ durch die Berliner Stadtwerke, schaffen. Die Expertise des Klimaschutzrates sowie des Berliner Mietervereins wollen wir bei der Erarbeitung konkreter Regelungen noch stärker einbeziehen.
3. Kein Neubau ohne Sonnenenergie zu nutzen: Solarpflicht verankern
Berlins größtes Klimaschutz-Potenzial liegt auf seinen Dächern. Aktuelle Studien haben gezeigt, dass Berlin ein enormes Potenzial zur Nutzung von Solarenergie hat: 2.400 Hektar der Dachflächen – das entspricht einer Fläche von rund 3.600 Fußballfeldern – wären theoretisch für die Installation von Solaranlagen in Berlin geeignet. Nur ein kleiner Teil davon wird heute genutzt. Vor allem regulatorische Einschränkungen der Bundesregierung – etwa beim Mieterstrom – verhindern die schnellere Nutzung dieses Potenzials.
Wir möchten den Anteil der Sonnenenergie an der Stromversorgung unserer Stadt von heute rund 0,5 auf 25 Prozent steigern und bis 2030 Solarstromanlagen mit einer Leistung von einem Gigawatt installiert haben. In einem ersten Schritt wollen wir daher für Neubauten in der Bauordnung eine Pflicht für die Errichtung von Solaranlagen zur Gewinnung von Strom und Wärme verankern. Dabei soll auch eine Kombination mit Gründächern gezielt gefördert werden, um die verfügbaren Flächen für die Energiegewinnung und das Stadtklima optimal zu nutzen. Neben Dächern müssen auch Fassaden verstärkt für Solarenergie genutzt werden, zum Beispiel durch Balkonmodule.
4. Vorfahrt für saubere Fahrzeuge mit einer Zero Emission Zone einrichten
Der Verkehr ist in Berlin für etwa ein Viertel der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich. Somit kommt der Umgestaltung des Mobilitätssektors für den Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Wir setzen dabei auf eine Doppelstrategie: Wir forcieren erstens den schnellen Ausbau des Umweltverbundes aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr und verbessern somit sukzessive das Angebot, um attraktive Alternativen zum Auto zu erreichen. Hierzu müssen auch die Verfahren für Planung und Bau von Infrastruktur des Umweltverbundes auf den Prüfstand. Mit dem Projekt „Radverkehr“ im Zukunftspakt Verwaltung haben wir hierzu einen ersten Schritt getan. Der ÖPNV soll schnell dekarbonisiert werden – spätestens bis 2030 sollen, wie in unserem neuen Mobilitätsgesetz festgelegt, alle Busse und Bahnen ohne schädliche Abgase unterwegs sein.
Wir werden zweitens mit ökonomischen Instrumenten wie einer Citymaut oder einer Nahverkehrsabgabe Anreize schaffen, Alternativen zum Auto zu nutzen. Für uns ist bei der Kontrolle jedoch eine datenschutzfreundliche Lösung zentral. Ein weiteres Instrument zur Verkehrswende und mehr Klimaschutz ist die Parkraumbewirtschaftung. Hier müssen wir die bewirtschafteten Gebiete ausweiten und die Gebühren dem Wert der Fläche entsprechend veranschlagen. So wollen wir im öffentlichen Raum Berlins mehr Lebensqualität schaffen, das Klima schützen und die zusätzlichen Finanzmittel zweckgebunden in den Ausbau des Umweltverbundes investieren, unter anderem durch Ridesharing und andere intelligente Transportsysteme in den Außenbezirken. Bei der Citymaut soll in jedem Fall der Grundsatz gelten: Schwere und schmutzige Fahrzeuge zahlen schrittweise mehr, leichte und saubere Fahrzeuge zahlen dauerhaft weniger.
Wir wollen darüber hinaus eine Zero-Emission-Zone in der Innenstadt bis 2030, in der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren untersagt sind. Durch die zeitliche Vorgabe sorgen wir langfristig für Planungssicherheit und machen uns ehrlich angesichts der Klimakrise.
Aus SIWANA-Mitteln wollen wir einen Topf für ein Parkplatz-Umwidmungsprogramm zur Verfügung stellen. Den Bezirken wird so die Möglichkeit gegeben, Parkplätze in eine für alle Berlinerinnen und Berliner sinnvolle Nutzung, wie Fahrradstellplätze oder neue Standorte für Straßenbäume, umzuwandeln.
5. Eine grüne Flughafenpolitik für Berlin
Rund ein Viertel der Flüge von und nach Berlin sind Inlandsflüge, deren Ziele zu 80 Prozent mit der Bahn unter vier Stunden zu erreichen ist. Oftmals ist man wegen Verzögerungen bei Anfahrt und Check-In oder verspäteten Flügen mit der Bahn auf diesen Strecken schneller. Die Bundesregierung muss endlich für faire Rahmenbedingungen für die einzelnen Verkehrsträger, d. h. für eine steuerliche Gleichstellung von Flugzeug und Bahn auf Grundlage der durchschnittlichen CO2-Emissionen sorgen.
Dem ungebremsten Wachstum im Luftverkehr, auch in Berlin, darf nicht mit stetigen Kapazitätserweiterungen begegnet werden, sondern bedarf einer Begrenzung.
Wir wollen Kurzstreckenflüge von und nach Berlin an Orte, die in unter vier Stunden mit der Bahn erreicht werden können, überflüssig machen. Um andere Städte und Länder von gemeinsamen Lösungen zu überzeugen, diskutieren wir auch Vorschläge, die wir über den Bundesrat einreichen wollen.
Wir wollen auch die wenigen Möglichkeiten zur Begrenzung des klimaschädlichen Flugverkehrs und insbesondere der Inlandsflüge nutzen, die Berlin zur Verfügung hat. Das heißt: ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.
Dienstreisen der Berliner Verwaltung innerhalb Deutschlands sollen ab 2020 nicht mehr mit dem Flugzeug erfolgen. Darüber hinaus sprechen wir uns für eine Änderung des Berlin/Bonn-Gesetzes und den Komplettumzugs der Bundesregierung nach Berlin aus. Im letzten Jahr mussten aufgrund des zweiten Dienstsitzes der Bundesministerien in Bonn über 20.000 Dienstreisen zwischen der neuen und der alten Hauptstadt genehmigt werden. Eine Vielzahl dieser Dienstreisen werden als klimaschädliche Inlandsflüge durchgeführt. Auch aus Gründen des Klimaschutzes ist es heute, dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung und knapp zwanzig Jahre nach dem Umzug des Bundestages nach Berlin, Zeit, die doppelten Dienstsitze aufzugeben und die Bundesministerien vollständig nach Berlin umziehen zu lassen.
Als Miteigentümer der Berliner Flughäfen wollen wir den möglichen Spielraum bei den Start- und Landeentgelten an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld bzw. am BER so nutzen, dass möglichst geringe Klima- und Lärmbelastungen entstehen.
6. CO2-Emissionen transparent machen und Klima-Budget etablieren
Klimaschutz spielt bei vielen politischen Entscheidungen immer noch eine untergeordnete Rolle – selbst wenn sie das Klima direkt oder indirekt betreffen. Wir wollen als ersten Schritt für alle Vorhaben der öffentlichen Verwaltung ergänzend zu der heutigen Prüfung der „Auswirkungen auf die Umwelt“ auch die Auswirkungen auf die CO2-Emissionen transparent machen. Dort, wo negative Klimafolgen absehbar sind, müssen Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.
In Zukunft muss Klimaschutz endlich mehr Verbindlichkeit haben – etwa indem er auch in der Haushalts- und Finanzpolitik handlungsleitend wird. Wir wollen daher nach Osloer Vorbild ein Konzept für ein Klima-Budget in Berlin entwickeln, welches Klimainvestitionen und CO2-Reduktionen ressortübergreifend transparent macht und fortlaufend auf ihre Wirksamkeit prüft. Ähnlich wie große Unternehmen, sollten die bei Maßnahmen entstehenden CO2-Emissionen bereits eingepreist werden. Damit bereiten wir Berlin auch auf einen kommenden CO2-Preis vor.
7. Verwaltung und öffentliche Unternehmen zu Vorreitern beim Klimaschutz machen
Als eine der größten Verbraucherinnen von Energie und Ressourcen und als Eigentümerin von Immobilien kommt der Verwaltung eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz zu. Die Verwaltung soll zum Vorbild für die klimafreundliche Stadt werden. Neben der Weiterentwicklung der Beschaffungsrichtlinien für klimafreundliche Gebäude und Fahrzeuge, wollen wir die energetische Sanierung der Verwaltungsgebäude beschleunigen und bis 2030 das Ziel der CO2-neutralen Verwaltung erreicht haben. Dafür wollen wir die Mittel des BEK verstärkt nutzen.
Für öffentliche Unternehmen wollen wir bis Ende 2020 mit anspruchsvollen Klimaschutzplänen einen verbindlichen Fahrplan zur Klimaneutralität aufstellen. Dabei setzen wir auf konkrete Maßnahmen, die die Unternehmen mit Zeitplänen umsetzen sollen. Deren Einhaltung sollen an die jährlichen Boni des Vorstandes gekoppelt werden.
Es sollen gezielte Anreize für mehr Klimaschutz vor Ort geschaffen werden: Mit der Einführung entsprechender Produkte in die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) der Bezirke und ihrer Budgetierung durch das Land. Damit die öffentliche Hand auch als Vorbild vorangehen kann, sollen in allen Bezirken auch durch Landesunterstützung endlich eigene Klimaschutzmanager*innen etabliert werden.