Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz verabschiedet
Rot-Rot-Grün hat heute im Berliner Abgeordnetenhaus das Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz beschlossen. Es für mehr parlamentarische Beteiligung beim Erlass der Coronaregeln. Das Gesetz stellt die Verordnungen des Senats, die am tiefsten in unsere Grundrechte eingreifen, unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments. Daneben erhält das Parlament ein Einspruchsrecht gegen die übrigen Verordnungen des Senats. So gewährleisten es, dass die Debatten über die notwendigen Berliner Corona-Maßnahmen noch stärker dort geführt werden, wo sie hingehören, nämlich im Berliner Parlament.
Während der Pandemie muss der Senat schnell und flexibel handeln können, um dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gerecht zu werden. Aber gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Entscheidungen über tiefe Einschnitte in die Grundrechte – wie zum Beispiel Ausgangsbeschränkungen und Versammlungsverbote – im Parlament getroffen werden. Denn das Parlament ist das Herzstück unserer Demokratie.
Die wichtigste Punkte:
– Wir führen einen Zustimmungsvorbehalt ein. Das betrifft Rechtsverordnungen der Regierung, die besonders intensive Maßnahmen, wie Ausgangsbeschränkungen und Versammlungsverbot einführen sollen. Diese treten zukünftig erst nach der ausdrücklichen Zustimmung des Parlaments in Kraft.
– Wir führen einen Ablehnungsvorbehalt ein. Das betrifft alle Rechtsverordnungen der Regierung, die jegliche anderen – das heißt, weniger intensiven – Maßnahmen einführen sollen. Diese treten weiterhin zunächst in Kraft. Soweit das Parlament Einspruch erhebt, müssen diese aber wieder außer Kraft treten.
– Durch diese Mechanismen entsteht für das Parlament mehr Verantwortung, aber auch mehr Kontrollmöglichkeiten der Rechtsverordnungen. Die darin geregelten Maßnahmen erhalten mittelbar eine höhere Legitimität.