Aufklärung im Fall Fabien M. und mehr Schutz für Opfer und Angehörige im Straßenverkehr
Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse beim Tod der Fabien M., die im Januar 2018 durch ein Polizeifahrzeug in der Nähe des Roten Rathauses umkam, wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus die untenstehenden Fragen im kommenden Innenausschuss stellen und an die neben der Innenverwaltung zuständigen Senatsverwaltungen, Verkehr und Justiz, richten.
Dazu Benedikt Lux, Sprecher für Innen- und Rechtspolitik:
„Die Angehörigen der auf tragische Weise verstorbenen jungen Frau haben das Recht auf Aufklärung und Antworten auf all ihre Fragen. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass gegen Polizisten als Tatverdächtige nachlässig ermittelt wird und erst nach anonymen Hinweisen erforderliche Ermittlungsschritte eingeleitet werden. Die Hinweise der Charité auf nachlässige Ermittlungen wiegen schwer. Es ist bedauerlich, wenn der Zeitpunkt der Alkoholisierung nun nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann.
Ich erwarte, dass die Polizeipräsidentin bei jedem Todesfall durch die Polizei sofort über alle besonderen Umstände – wie dem Verdacht der Alkoholisierung – im Bilde ist. Opferhilfe sollte es nicht nur für Angehörige von Terroropfern geben, sondern auch für andere Angehörige, die durch tragische Anlässe, nahestehende Menschen verloren haben. Wir dürfen die Angehörigen nicht alleine lassen. Dies ist ein klassischer Fall für eine*n Unabhängige*n Polizeibeauftragte*n. Die rot-rot-grüne Koalition sollte diese Stelle nun schnell einrichten.“
Folgende Fragen werden wir im nächsten Innenausschuss stellen:
1. Welche Temporegeln gibt es bei Eilfahrten der Polizei und Feuerwehr, insbesondere im verdichteten Straßenverkehr? Ist die Parksituation auf dem Mittelstreifen der Grunerstraße grundsätzlich überprüft worden?
2. Warum werden die Ermittlungen erst so spät abgeschlossen? Um eine Auflistung der einzelnen Ermittlungsschritte wird gebeten.
3. Wie lautete der Fehlalarm beim todesursächlichen Einsatz, war dieser erkennbar und vermeidbar?
4. Wann erhalten die Angehörigen Akteneinsicht? Gab es eine aktive Kommunikation der Behörden, die über die Verfahrensrechte der Nebenklage hinausgingen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
5. Wann fand die erste Vernehmung des Fahrers statt? Inwiefern war die mutmaßliche Alkoholisierung des Tatverdächtigen nicht dabei erkennbar; wann wurde der Fahrer in der Charité vernommen? Trifft die Aussage zu, es werde nur bei Anlässen auf Alkohol kontrolliert? War der Fahrer schon vor dem Fall durch Alkohol im Dienst auffällig?
6. Wann wurde der Verdacht der Alkoholisierung polizeibekannt? Wann wurde darüber – welche Funktion – in der Führung informiert?
7. Wann wurde – aus welchem Grund zum entsprechenden Zeitpunkt – die Patientenakte des Fahrers bei der Charité beigezogen? Was sind die grundsätzlichen Regeln hierfür?
8. Was wird gegen Alkoholisierung im Dienst getan?
9. Welche Angebote gibt es für Angehörige von Opfern schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle?