OVG-Urteil zur Zweckentfremdungs-Verbotsverordnung: Wir brauchen ein Abrissmoratorium
Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das die Mietobergrenze für Ersatzwohnraum bei Abriss gekippt hat, erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:
„Berlin braucht jetzt ein Abrissmoratorium für bestehenden Wohnraum. Die Berliner Wohnungskrise wird derzeit durch die steigende Zahl von Abrissen weiter verschärft. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. OVG 5 B 29.19) darf nicht dazu führen, dass die Bezirke in Rechtsunsicherheit agieren und noch mehr Wohnraum in Berlin abgerissen wird. Der Senat muss deshalb die Rechtsgrundlagen schnellstmöglich dahingehend überarbeiten, dass intakter Wohnraum (Mehrfamilienhäuser) nicht mehr abgerissen werden darf, sondern Eigentümer*innen diesen instand setzen müssen.“