Rechtsstaatliche Grundsätze gelten auch im Umgang mit der Letzten Generation
Zur Forderung des Regierenden Bürgermeisters, dass Staatsanwälte bei Aktionen der Letzten Generation vor Ort sein sollen und zur Ankündigung der Justizsenatorin, zu prüfen, ob die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sei, erklärt Petra Vandrey, Sprecherin für Rechtspolitik:
„Rechtsstaatliche Grundsätze gelten auch im Umgang mit der Letzten Generation. Die Forderung des Regierenden Bürgermeisters, dass Staatsanwälte bei Aktionen der Klimaaktivist*innen vor Ort sein sollten, ist rechtsstaatlich schwierig. Das ist nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Polizeiarbeit vor Ort zu übernehmen. Offensichtlich möchte Kai Wegner damit Schnellverfahren einführen, was rechtsstaatlich sehr bedenklich wäre. In einem Rechtsstaat dürfen die Rechte bestimmter Gruppen nicht beschnitten werden, die Klimaaktivist*innen haben einen Anspruch auf ordentliche Verfahren und rechtliche Vertretung.
Ebenso fragwürdig erscheint vor diesem Hintergrund die Ankündigung der Justizsenatorin, zu prüfen, ob die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sei. Die Strafverfolgung ist eine Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.Die Ankündigung einer Politisch motivierte Strafverfolgung schadet dem Rechtsstaat. Das sollte die Justizsenatorin wissen und einhalten. Die Justizsenatorin muss im Rechtsausschuss am Mittwoch erklären, ob sie per Weisung in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden eingreifen möchte.“