Senat muss soziale Wohnraumversorgung auf neue Grundlage stellen
Zur Analyse des Berliner Mietervereins „Mietbelastung in Berlin: Welche Mieten können sich Berliner Haushalte leisten?“ erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten:
„Der Senat muss die soziale Wohnraumversorgung in Berlin dringend auf eine neue Grundlage stellen, um der sozialen Frage gerecht zu werden. Bislang unternimmt der Senat nichts gegen die Verdrängung der Berliner*innen durch steigende Mieten. Die Analyse des Mietervereins verdeutlicht, dass nicht jede Wohnung im Neubau den Wohnungsmarkt entlastet und die Mietbelastung sehr unterschiedlich ausfallen kann. Deshalb muss der Senat im Neubau wie im Bestand endlich wirkungsvoll im Sinne der WBS-Bedarfsgruppen agieren. Die Mieterinnen und Mieter brauchen einen Paradigmenwechsel des Senats. Es ist falsch nur auf Förderung zu setzen und die Miethöhen an den Bedarfsgruppen vorbei nur im Interesse der Fördernehmer zu gestalten. Diese Strategie des Senats überfordert einzelne WBS-Haushalte und schließt viele von der Anmietung aus, obwohl es um Sozialwohnungen geht, die mietpreisgebunden und leistbar für alle sein sollen. Daneben spielt der Senat bei der Vermietung in Landeseigenen Wohnungsunternehmen die einzelnen WBS-Haushalte gegeneinander aus, weil er die WBS-Quote nicht erhöht hat, aber den Kreis der Berechtigten ausgeweitet hat.
Wir fordern den Senat auf, nicht nur mit hohen Summen private wie öffentliche Bauträger beim Neubau zu fördern, sondern auch den Bestand endlich in den Fokus zu nehmen und das im Koalitionsvertrag angekündigte „Wohnraum-Sicherungs-Gesetz“ auf den Weg zu bringen. Damit sollen private Eigentümer*innen gesetzlich verpflichtet werden, bestehende Belegungs- und Mietpreisbindungen zu verlängern und im Bestand auch neue Belegungsrechte zu vergeben (beispielsweise 10 Prozent der frei werdenden Wohnungen im Jahr). Schwarz-Rot wollte eigentlich laut Koalitionsvertrag besondere Bedarfsgruppen wie Menschen in Besitz eines WBS mit Dringlichkeit wie Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Obdachlose in den Blick nehmen, was wirklich dringend wäre. Doch das findet nicht statt. Aber auch bei der kooperativen Baulandentwicklung muss Berlin endlich dem Vorbild von München folgen: dort müssen private Bauträger 50% statt wie in Berlin nur 30% ihrer Flächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen, wenn sie neues Baurecht bei großen Projekten erhalten. Durch sein Nichtstun verschärft der Senat jedoch die Wohnungskrise und vor allem die Konkurrenz zwischen den WBS-Gruppen.“