Statt sich um Heizkosten zu kümmern, heizt der Senat die soziale Spaltung weiter an
Zu massiven Erhöhungen der Nebenkosten für Mieter*innen in Berlin und dem heutigen Bündnistreffen für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen des Regierenden Bürgermeisters erklärt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Mieten und Wohnen:
„Auch unter Wegners Führung bleibt Giffeys PR-Bündnis eine Veranstaltung der verpassten Chancen. Neubau ist richtig, er löst aber nicht die Probleme der Mieter*innen jetzt und hier. Statt sich um Heizkosten zu kümmern, heizt der Senat die soziale Spaltung weiter an. Der Senat wird dem wachsenden Problem horrender Nachzahlungsforderungen für Heiz- und Betriebskosten nicht gerecht.
Wir Grünen fordern deshalb konkrete Maßnahmen zum Mieterschutz:
1. Schwarz-Rot muss in einem ersten Schritt den Energiehilfsfonds für einkommensschwache Haushalte wieder auflegen. Es war ein Fehler, dass Schwarz-Rot diesen erst jüngst abgeschafft hat. Das müssen CDU und SPD revidieren. Die veranschlagten 400.000 Euro für das Wohnungsbündnis wären in dem Fonds besser angelegt.
2. Der Senat muss die privaten Vermieter zu Transparenz und korrekten Abrechnungen verpflichten. Der Ort dafür muss wäre Bündnistreffen des Regierenden mit Vermietern.
3. Solange berechtigte Zweifel an der Korrektheit der Betriebskostenabrechnungen bestehen, muss der Senat dafür sorgen, dass Vonovia, Deutsche Wohnen und Co. ihre Forderungen aussetzen und bereits ausgesprochene Mahnungen zurücknehmen. Obwohl bereits letztes Jahr im Rahmen des Bündnisses ein besonderer Kündigungsschutz und soziale Härtefallregelungen zugesagt wurden, sind diese nicht umgesetzt worden.
4. Wir brauchen eine „Task Force Nebenkosten“, in der gemeinsam mit den Mieterverbänden, alle Forderungen geprüft, die Ergebnisse transparent gemacht und falsche Nebenkostenabrechnungen umgehend korrigiert werden.
5. Weil auch bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen ca. 150.000 Haushalte von teils hohen Nachzahlungen betroffen sind, muss der Senat auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen in den Blick nehmen. Der Senat muss dafür die Ombudsstelle einschalten, die zwischen Mieter*innen und den landeseigenen Wohnungsunternehmen bei Konflikten vermitteln soll, sonst funktioniert das nicht.“